Mit Unternehmertum die Unternehmen durch den Winter bringen!

Corona (Delta), Inflation, Energiepreise, fehlendes Personal – was tun, damit der Mittelstand gut durch den Winter kommt? In den nächsten 3 Wochen werden viele Weichen gestellt und wir müssen nüchtern entscheiden, wie wir mit der Lage umgehen, um auch 2022 auf qualitativem Wachstumskurs zu bleiben.

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Die in Sachsen bis 12.12.21 geltende Corona-Notfall-Verordnung, die noch auf Grundlage des alten Infektionsschutzgesetzes erlassen wurde und als Wellenbrecher mit der 2G-Regel funktionieren soll, trifft erneut vor allem Handel, Gastronomie, Hotels und bestimmte Dienstleistungen; die Weiterführung der Überbrückungshilfen ist angekündigt.

Als BVMW werden wir darauf drängen, dass mit weniger Bürokratie, diese auch schnell kommen.

Als Geschäftsstelle sind wir in der Form betroffen, dass keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden dürfen; wir werden zunächst bis Ende Januar 2022 auf online-Formate setzen und die individuellen, telefonischen Kontakte verstärken.

Den für den 28.01.2022 geplanten Jahresempfang haben wir vorsorglich auf den 18.03.2022 verschoben.

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Ab 25.11.22 sollen die 3G-Regeln des präzisierten Infektionsschutzgesetzes greifen; die am 09.12.21 evaluiert und in weiteren Länderverordnungen umgesetzt werden sollen. Das Bundesarbeitsministerium hat im Web einige Erklärungen nachlesbar.

Die bisherigen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz werden für einen Übergang von 3 Monaten befristet fortgeführt und dem Arbeitgeber eine Impfunterstützungspflicht auferlegt und ausdrücklich zum Gegenstand arbeitsschutzrechtlicher Unterweisung gemacht.

Alle Unternehmen sollten ihre Hygienekonzepte nachweisbar im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung überarbeiten und Verantwortlichkeiten festlegen zur Durchführung und Dokumentierung der täglichen Überprüfung der Testpflicht, bzw. den Zugangskontrollen. Sicherlich wird das Ganze nicht ohne Abmahnungen abgehen, d.h. Eskalationsstufen zu bestimmen ist Sache des Arbeitgebers.

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Herausforderung bleibt es, die Testpflicht zu erfüllen. Mindestens 2 x pro Woche müssen Arbeitgeber kostenlose Testmöglichkeiten anbieten, aber sinnvoll ist, die nun wieder kostenfreien Bürgertests zu nutzen, welche z.B. im Testzentrum des Theater Bautzen und bei RehaSalus in Großpostwitz u.a. Orten (geplant Hochkirch und Oppach) angeboten werden.

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Einen grundsätzlichen Überblick gibt der Beschluss der Ministerpräsidenten- Runde vom 18.11.2021, weil das Bundes -Infektionsschutzgesetz präzisiert wurde ist es schwierig die Veränderungen schnell zu erkennen.

Gut ist auf jeden Fall die Bestimmung, dass bei neuen Verordnungen der Länder die Länderparlamente intensiver einzubeziehen sind und so eine bessere Kommunikationsbasis auch mit der Bevölkerung gegeben ist; was wir immer kritisch bewertet haben.

Andererseits gilt: „An den Staat glauben vor allem die, die wenig hinkriegen. Wer seines Glückes Schmied ist, will einen Staat, der nur regelt, was sein muss.“, schreibt WELT-Chefredakteur Alf Poschardt am 21.11.2021.

Respekt vor dem Virus zu haben gehört dazu. Die Bedrohung geht von dort aus, nicht von der Politik oder Ungeimpften. Aber besser gesamtwirtschaftliche öffentliche Abwägung durch die Politik wäre hilfreich, um die Spaltung der Gesellschaft nicht noch weiter zu vertiefen. Zum Ende des Winters sollten nicht nur Geimpfte, Genesene und viele Tote übrigbleiben!

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