NEWS.Aktuell vom 14.12.2020

Seit Freitag liegt die Sächsische Corona-Verordnung mit ausführlicher Begründung vor, nachdem wir über die kreislichen Allgemeinverfügungen (Bautzen / Görlitz) schon informiert hatten. Sachsen will die Weihnachtszeit nutzen, um „zur Ruhe zu kommen“, könnte ja heißen, endlich eine weitsichtigere Strategie zu finden!? Für die Mittelständler wird Zeit sein, sich auf die anstehenden Veränderungen noch intensiver einzustellen.

Nachdem „die Zahlen“ keine Besserung ergaben und auch jetzt immer neue Höchststände erwartet werden (zu Weihnachten könnte in Ostsachsen eine Verdopplung der am 10.12.20 – 1.000 stationär Behandelten erfolgen – nach Uni-Klinik-Chef Prof. Albrecht), musste unsere Regierung in einer Verzweiflungstat handeln und ganz deutlich sichtbar, endlich wieder einen Sächsischen Weg gehen; der am Sonntag zu einem weitgehend deutschlandweiten geworden ist:

  • Die Zeit über die Feiertage nutzen, um die Kontakte soweit runterzufahren wie es nur, auch durch freiwillige Entscheidung, irgendwie geht
  • Die Betriebsschließungen bis vorerst 10.01.2021 entsprechen im Wesentlichen dem vom Frühjahr, sind aber wesentlich differenzierter auch hinsichtlich wer und unter welchen Bedingungen öffnen darf.
  • Vorgeschrieben sind: schriftliche Hygiene-Regeln + Konzept und Regeln zur Kontaktdatenerhebung für alle

Aber:

Es ist nicht die Stilllegung des öffentlichen Lebens, wie uns die meisten Medien suggerieren wollen! Und auch nicht die übertriebene Erwartung in eine Impfung.

  • Die neu erlassenen Ausgangssperren – lassen weiter Luft für die Unternehmen, die nicht schließen und das sind die meisten!
  • Es bleibt noch viel Luft für Begründungen, womit auf die Verhältnismäßigkeit abgestellt wird
  • 15 km Radius für Einkaufsaktivitäten ist bestimmt
  • Notbetreuungen für enggefasste „systemrelevante“ Beschäftigungen und wenn beide sorgeberechtigte gehindert sind (mit der Leitung vor Ort besprechen)

Endlich werden strategisch neue Akzente gesetzt:

  • Für Altenheime als Hotspots
  • Mehr Blick auf die Zahlen: Überlastung der Krankenhäuser
  • Flexibilität durch Landkreis-Verfügungen
  • Mund-Nasen-Schutz-Regeln einheitlicher und verbindlicher, nachvollziehbar.

Einerseits das Ziel die Kontakt-Nachverfolgungen wieder zu ermöglichen, andererseits kein Wort zum Einsatz der Corona-App. Ausnahmen über Weihnachten und Kirchen verdeutlichen Inkonsequenz.

Der Bundesfinanzminister will Überbrückungshilfen von monatlich 11 Mrd. € zahlen, um 40% der Umsatzausfälle bzw. 90% der Fixkosten auszugleichen; veränderte Abschreibungsregeln auf Ware und steuerliche Erleichterungen sind angesagt, ebenso wie Entschädigungen zusätzlich gewährter Urlaube.

Sachsen hilft erneut bei der Unterbringung von Grenzpendlern.

Zusammengefasst:

Das jetzt bundesweit geltende Paket ist ein Kraftakt, der „so lange geht, wie er geht“ (meint Söder) und wesentlich von der Akzeptanz in der Bevölkerung lebt. Es scheint keinen anderen Weg zu geben, aber Wehe der funktioniert so wenig, wie der bisher Gegangene.

Ja es braucht entschlossenes Regierungshandeln; aber es braucht genauso sichtbare Debatten in den Parlamenten, damit unsere freiheitlich demokratische, marktwirtschaftliche Ordnung nicht unter die Räder kommt und allen bewusst wird, dass viel wesentlicher für ein wohlhabendes Deutschland andere wirtschaftliche Herausforderungen sind, wie sie jetzt diskutiert werden.

Wir sind gespannt wie Sachsen jetzt nicht nur seine Corona-Verordnung anpasst und bestimmen, was wir für die Stärkung des Mittelstandes 2021 tun können.

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